Konflikte zwischen Juden und Griechen in der antiken, kleinasiatischen Diaspora

In den Jahrhunderten um die Zeitenwende lebten Juden nicht nur in Palästina, sondern zerstreut in vielen unterschiedlichen Städten des östlichen Mittemeerraumes. Auch in Kleinasien (heutige Türkei) lebten sie in der sogenannten Diaspora (= Zerstreuung). Aufgrund ihrer religiösen und kulturellen Prägung kam es zu Reibereien mit ihren griechischen, heidnischen Nachbarn, die mehrheitlich die Städte bewohnten. Teilweise kam es auch zu Konflikten mit dem Rat, also der Instanz, die für die Geschicke der jeweiligen Stadt verantwortlich war.

Hier soll dargestellt werden, wie die Konflikte sich äußerten und warum sie entstanden. Als Quellenbasis dienen die Antiquitates Iudaicae (Jüdische Altertümer) des römisch-jüdischen Historikers Flavius Josephus, in denen Dokumente der herrschenden, römischen Machthaber und kleinasiatischer Städte zitiert werden, die die Konfliktlage schildern und schlichten. Konkrete Einzelfälle, vielfach Angelegenheiten der Rechtsprechung, wurden nicht durch die Provinzgesetze der Römer, sondern durch Einzeldekrete bzw. Einzeledikte der jeweiligen Statthalter geregelt. Dies gewährleistete eine höhere Flexibilität in kritischen Angelegenheiten.

(1) Die kleinasiatischen Städte

Die Orte der Konflikte waren verschiedene Städte Kleinasiens, von denen es in der relevanten Zeit etwa 500 Stück in dieser Gegend gab. Sie waren territoriale Körperschaften, welche aus einem Zentralort und seinem Umland bestanden. Obwohl sie zwar selbstverwaltet und mit eigenen Verfassungen ausgestattet blieben, waren sie aber keine außenpolitischen Akteure. Vielmehr mussten sie gute Beziehungen zu einflussreichen Römern haben, um Interessen zu wahren und Privilegien zu sichern. Es entstand also eine Spannung von Autonomie und Abhängigkeit: Um ihre Freiheiten zu wahren, hing die Stadt von der Gunst einflussreicher Römer, den Patronen ab.[1] Das sicherte den Juden oftmals ihre Freiheiten, da sie seit der Zeit Julius Cäsars vonseiten der Römer einige Rechte besaßen.[2]

(2) Die jüdische Identität in der Diaspora

Die jüdische Identität in der Diaspora machte sich an verschiedenen Merkmalen fest. Grundlegend dafür war die Tora, die Heilige Schrift. Sie stellte die Offenbarung des einen Gottes dar, unterwies sie im Gesetz und erzählte die Geschichte Gottes mit den Juden aufgrund ihrer besonderen Auserwählung aus den Völkern.[3] Neben vielen weiteren Feiertagen war vor allem der Sabbat konstitutiv für das jüdische Bewusstsein. Die Synagoge diente als Ort des Gottesdienstes. Die Unterweisung in der Tora und somit das Erinnern an Gottes Taten, das Gebet, Lieder zur Ehre Gottes, Segenssprüche und das Bekenntnis zu Gott spielten für den Sabbat eine herausragende Rolle.[4] Der Tempel in Jerusalem blieb (bis zu seiner Zerstörung im Jahr 70 n.Chr.) Zentrum der religiösen Identität, für den auch die Diasporajuden eine Steuer entrichteten.[5]

(3) Konfliktpunkte

Nun soll aufgezeigt werden, an welchen Punkten sich die Konflikte entzündeten. Dafür werden Passagen der Dokumentation bei Josephus herangezogen und teilweise zitiert. Die Dokumente spiegeln den Umgang der Römer mit den Klagen von Juden wider, die sich einer Auseinandersetzung mit ihren griechischen Mitbewohnern bzw. dem städtischen Rat ausgesetzt sahen.

(3.1) Traditionen und Gesetze

Eine wichtige Komponente, bei der es nach Josephus zu vielen Konflikten kam, waren die jüdischen Traditionen und Gesetze. So wurde den Juden in Paros durch Beschlüsse des Magistrats verboten, „ihre althergebrachten Gebräuche […] zu vollziehen“[6].

Auch Hyrkanus, der Hohepriester in Jerusalem, ließ an den römischen Statthalter Dolabella mit der Bitte senden, „ihnen (den Juden) ihre väterlichen Gebräuche zu lassen und ihnen zu ermöglichen, dass sie danach leben könnten“[7]. Daraufhin ließ Dolabella der Stadt Ephesos die Bestätigung zuschicken, dass die entsprechenden Rechte der Juden aufrechtzuerhalten seien und dass dies alle Städte der Provinz zu gewährleisten hätten.[8]

Die gesetzesmäßige Hinderung, „nach ihrer (der Juden) Gewohnheit zu leben“[9], bezeugt Josephus durch ein Schreiben des Prokonsuls Galba an die Stadt Miletos. Galba fordert in diesem auf, dass die Juden „in der Ausübung ihrer Gebräuche nicht behindert werden“[10] sollen.

(3.2) Sabbat und Kriegsdienst

Der Sabbat spielte für die Juden der Diaspora eine außerordentliche Rolle. In der Überlieferung des Josephus sind zahlreiche Beispiele aufgeführt, bei denen Juden vom Einhalten des Sabbats gehindert wurden. Die Stadt Ephesos fasste auf Anweisung des Prokonsuls Pompeius den Entschluss, Juden nicht an der Feier des Sabbats zu hindern.[11]

Von Augustus wurde den Städten in Asien angeordnet, dass Juden am Sabbat nicht zu Bürgschaftsleistungen gezwungen werden sollten.[12] Auch wenn dies offen lässt, die Juden an anderen Tagen zu Bürgschaften zu verpflichten, zeigt dies eine Würdigung des Sabbats.

Eng zusammen hängen die Einhaltung des Sabbats und die Freisprechung vom militärischen Dienst. So befreite Dolabella die Juden in Ephesos vom Kriegsdienst, weil sie an diesem Tag zum einen keine Waffen mit sich tragen noch marschieren durften, zum anderen Schwierigkeiten hatten, sich die entsprechend für den Sabbat vorgeschriebenen Speisen zu beschaffen.[13] Die ionischen Juden beklagten sich bei Marcus Agrippa darüber, „dass man sie zur Leistung von Heeresdienst […] zwinge“[14].

(3.3) Geld

Auch am Thema Geld entluden sich zahlreiche Konflikte zwischen den beiden Parteien. Aus einem Schreiben der Römer an Paros geht hervor, dass in dieser Stadt das Verbot für Juden galt, Geld für den Gottesdienst und für gemeinsame Mahlzeiten zu sammeln.[15] Der eben genannte Dolabella gestattete den Juden in Ephesos nicht nur die Befreiung vom Kriegsdienst, sondern unter anderem auch die Sammlung von Geld für die Organisation und Durchführung von Opfern.[16]

Die Klage der ionischen Juden bei Agrippa beinhaltete auch, dass man sie dazu zwinge, ihr Geld, welches für religiöse Angelegenheiten verwendet werden sollte, für öffentliche Arbeiten auszugeben.[17]

Vor allem entluden sich die Konflikte laut Josephus an den Geldern, welche für den Tempel in Jerusalem gedacht waren. Die Klage vor Agrippa beinhaltet auch die Aussage, „dass man ihnen (den Juden) das Geld raube, welches sie nach Jerusalem für den Tempel senden wollten“[18]. Augustus ermahnte die Städte in Asien, „dass ferner ihre Tempelgelder nicht angetastet werden dürfen, sondern dass es ihnen freistehen soll, dieselben nach Jerusalem zu schicken und den dortigen Tempelschatzmeistern abzuliefern“[19]. Auch Agrippa ließ Ephesos die Verordnung ausrichten, dass diejenigen, welche nach Raub von jüdischem Tempelgeld geflohen waren, den Juden zur Bestrafung überstellt werden sollen.[20]

(3.4) Gottesdienste, Opfer und Zusammenkünfte

Die Juden erfuhren auch generell bei Versammlungen und Gottesdiensten Hinderung. So geht zum Beispiel aus dem Schreiben des Dolabella an Ephesos hervor, dass es den Juden gestattet sein soll, Opfer darzubringen und Gottesdienste abzuhalten.[21] Auch die Stadt Halikarnassos fasste auf Anweisung der Römer den Beschluss, den Juden ihre Freiheiten bei der Darbringung von Opfern und den Versammlungen zum Gebet am Meer zu gewährleisten.[22] Die Bewohner von Sardeis erklärten ebenso, nachdem die Römer den Juden ihre Rechte gewährt hatten, dass sie ohne Hinderung zu ihren Versammlungen zusammenkommen und Gottesdienste feiern können.[23]

(3.5) Sonstige

Des Weiteren kamen den Römern Klagen der Juden von Sardeis zu Ohren, dass sie eigentlich einen eigenen Gerichtshof hätten, bei dem sie Recht sprechen und Verträge abschließen. Dieses Recht sei ihnen nun von der Stadt verwehrt worden. Der Proquästor und Proprätor Antonius sandte deswegen an die Stadt die Aufforderung, den Juden dieses Recht zu gewährleisten.[24]

Die ionischen Juden beklagten sich bei Agrippa, dass sie selbst an Feiertagen vor Gericht geladen werden. Das würde nach der „Willkür der Behörden“[25] passieren.[26]

Selbst persönlichen Angriffen waren die Juden ausgesetzt: So berichtet Josephus, dass sie sogar Schaden in ihrem privaten Besitz erlebten.[27] Aber nicht nur privat und finanziell mussten Juden Ressentiments erleben. So forderte Augustus die Kleinasiatischen Städte auf, die Person, die heilige Bücher der Juden entwende, entsprechend zu bestrafen.[28]

(4) Mögliche Konfliktursachen

Die Frage ist nun, warum es zu diesen Konflikten kam. In diesem Zusammenhang sollen vier Thesen aus der Forschung vorgestellt werden.

(4.1) Absonderung

Einige Autoren gehen von einer Absonderung der Juden in der Diaspora aus, welche zu Ressentiments führen konnte:

„Jews were conspicious. One could not miss them. They held stubbornly to practices and beliefs that set them apart from Gentile neighbors – and they made no secret of their peculiarities. Jewish communities in the cities of the Hellenistic world and the Roman empire were readily identificable. Although diaspora scattered Jews throughout the Mediterranean, they never disappeared into a melting pot.“[29]

So ärgerten sich die Griechen in den Städten über die jüdische Exklusivität, ihre unüblichen Bräuche und Einrichtungen, welche so anders als ihre waren.[30] Die Juden wahrten ihre Identität und schafften es, „allen Reizen der Assimilation mit Ausnahme der sprachlichen zu widerstehen“[31]. Sie sprachen zwar Griechisch, sodass auch die jüdische Literatur in dieser Sprache verfasst wurde, vollzogen aber eine strenge Abschottung zur Außenwelt. Ihr Fokus blieb auf Jerusalem gerichtet, welches so ein religiös-nationales Identifikationszentrum bildete, für die Wahrung der eigenen Identität sorgte und eine Assimilation an die einheimische Bevölkerung überflüssig machte. Wegen ihres Glaubens an die eigene Auserwählung von dem einen Gott wurden die Juden verachtet. Sie wurden wegen ihrem Warten auf den Messias, ihrer andersartigen Sitten, der Bilderfeindlichkeit, ihrer Abneigung gegenüber Schweinefleisch oder dem Sabbatgebot argwöhnisch betrachtet. Sie galten als naiv und stur, als Sonderlinge, als komische Fremde und Barbaren.[32] Das alles machte sie verwundbar und schürte Hass, sodass sich dies in Ausschreitungen und Übergriffen gegen sie entlud.[33]

(4.2) Privilegierung

In eine ähnliche Richtung geht die These, dass die Juden einen gesonderten Status innerhalb des Römischen Reiches hatten und daraufhin Missgunst ernteten: „Es dürfte keine Frage sein, daß die regelmäßige großzügige römische Bevorzugung der jüdischen Gemeinden in den kleinasiatischen Städten das Verhältnis zwischen Juden und Griechen belastete“[34]. Auch wenn die Juden in fast allen Fällen kein Bürgerrecht der griechischen Gemeinden gehabt haben, seien sie von den Römern geschützt und privilegiert gewesen. Ihre Bräuche und ihre Religion wurden von den Römern gewährt.[35]

Diese These muss auf der Sonderrolle der Juden in den griechischen Städten aufbauen. Denn wenn die Juden keine besondere Einheit bildeten bzw. keine herausragenden Bräuche hatten, hätten sie auch nicht privilegiert werden müssen.

Die römische Politik gegenüber den jüdischen Gemeinden in Kleinasien sei nicht von der Politik der Römer gegenüber dem jüdischen Staat zu trennen. Griechische Städte wehrten sich gegen die jüdische Privilegierung in ihren Reihen, vor allem wenn die Privilegierung vonseiten des jüdischen Staates angeregt wurde. Der Sabbat spielte dabei eine besondere Rolle, weil dieser den Griechen besonders seltsam vorgekommen sei und das Miteinander im Alltag verkomplizierte. Auch spielte mithinein, dass die Griechen die Einmischung der Römer in ihre städtischen Angelegenheiten nicht akzeptieren wollten und so die Sonderrechte für die Juden boykottierten.[36]

(4.3) Politisch-soziale Komponenten

Dem gegenüber steht die These, die Ameling vertritt, dass die Juden weder einen Sonderstatus hatten noch einen Fremdkörper in den griechischen Städten bildeten. So standen die jüdischen Gemeinden rechtlich gesehen auf einer Ebene mit anderen Vereinen, die es in den griechischen Städten gab.[37] Es gab keine strenge Separation von der Umwelt, vielmehr eine Annäherung zwischen Juden und Griechen. Das zeigen identitätsstiftende Verwandtschaftsformulierungen von Griechen und Juden oder die vermittelnde Stellung der sogenannten „Gottesfürchtigen“.[38] Für Ameling stellt sich die Lage so dar: „Integration und Zugehörigkeit zur Gesellschaft, Loslösung von Palästina und geringer Rückkehrwille, schließlich religiöse Offenheit scheinen mir die Lage dieser Gemeinden zu charakterisieren – und Philo v. Alexandrien sagte, daß die Juden die von den Vorvätern ererbten Wohnsitze als ihr Vaterland verstünden“[39].

Die Aggressivität gegenüber den Juden habe plötzlich begonnen, sei dann aber nach einem halben Jahrhundert, zur Zeit des Augustus, geendet. Für Ameling spielen also vielmehr politisch-soziale Komponenten in die Konflikte zwischen Juden und Griechen hinein. Die Ausschreitungen gegenüber den Juden fanden in der Zeit der Krise des römischen Reiches statt. Verschiedene Kriege im 1. Jh. v. Chr., unter anderem die römischen Bürgerkriege, sorgten für Erschütterungen in Kleinasien. So waren die Städte in ihrer Existenz gefährdet und finanziell nicht abgesichert. Daher rührten die Übergriffe gegenüber den Juden in Bezug auf ihre Tempelsteuer, durch deren Ausfuhr nach Jerusalem die Finanzkraft der Städte geschwächt wurde. Aber auch die Fernhaltung vom Militärdienst schürte bei den Griechen Unmut. Nach den Wirren der Kriege hörten auch die Angriffe gegenüber den Juden auf. Es begann nun eine friedliche Koexistenz zwischen Juden und Griechen in den Städten.[40]

(4.4) Hellenisierungspolitik im 2. Jh. v. Chr. und jüdische Expansion

Nach dem Makkabäeraufstand im 2. Jh. v. Chr. entstanden antijüdische Äußerungen in der griechischen Literatur. Im Zuge des Aufstandes, welcher sich gegen das Religionsverbot des Seleukidenherrschers Antiochos IV. richtete, und der darauf folgenden hasmonäischen Expansion wurden die Grenzen des jüdischen Staates, der zwischenzeitlich faktisch unabhängig von der Seleukidenherrschaft wurde, erweitert. Dabei kam es auch zu zahlreichen Gewaltakten gegen Nichtjuden.[41]

Bringmann und Hengel sehen einen Zusammenhang zwischen der jüdischen Expansion und dem Entstehen antijüdischer Aussagen in der nichtjüdischen Literatur. So sollen die späteren Handlungen zum Schaden der Juden als Reaktion für die grausame Geschichte der Erweiterung des Hasmonäerstaates stattgefunden haben. Die jüdische Elite sorgte durch ihren Willen zur Selbsthellenisierung für eine Konfrontation von Judentum und Hellenismus, welche sich durch Gewaltakte gegen Nichtjuden während der Expansion brutal offenbarte. Auch wenn es umgekehrt viele Juden gab, die Übergriffen ausgesetzt waren oder zahlreiche Beispiele von Nichtjuden, die verschont wurden, entstand eine Auffassung, die den Juden einen Hass gegen den Hellenismus unterstellte. In der hellenistischen Literatur häuften sich antijüdische Passagen und verleumderische Aussagen. Dies waren Vorwürfe der Absonderung oder des Menschenhasses, polemische Äußerungen über die Speisegesetze oder die Beschneidung. Der hasmonäische Staat sei ein Räuberstaat schlechthin, wobei die jüdische Religion als Wurzel der Ungerechtigkeiten gedeutet wurde.

Freilich betont Bringmann, dass die Spannungen zwischen Juden und Griechen nicht ausschließlich von der Erweiterung des Hasmonäerstaates herrührten. Vielmehr lägen die Dinge komplizierter, weil die Probleme vielschichtiger seien. Jedoch findet er, dass die hasmonäische Expansion einen großen Beitrag dazu leistete.[42]  

(5) Fazit

Auch wenn man keinen umfassenden Überblick über die Situation von Juden und Griechen in den kleinasiatischen Städten erhält, wirft die Dokumentation bei Josephus ein Schlaglicht auf die konfliktgeladene Situation zwischen diesen beiden Gruppen. Diese waren nicht rigoros voneinander getrennt, sondern Nachbarn in den Metropolen Kleinasiens. Den Kern der jüdischen Identität machte die Religion aus, sodass sich – wohl bei den meisten – die Interessen und Prioritäten zugunsten der Religion durchsetzten. Darüber geben auch viele – zum Teil sehr negative – literarische Zeugnisse Aufschluss. Wegen ihrer ausgeprägten Loyalität zum römischen Staat wurden den Juden ihre Rechte gesichert, die sie zur Ausübung ihres religiösen Lebensstils benötigten. Vor allem in Krisenzeiten konnte dies auf ein erhebliches Unverständnis vonseiten der Stadtbewohner als auch des Stadtmagistrats treffen, welche durch Gewalt und Gesetze versuchten, die Juden von ihren durch die Römer gesicherten Rechte zu trennen. Dies ist nicht zuletzt auch ein Zeugnis für die Bemühungen der Städte, autonom zu bleiben. Die Römer setzten sich aber für die Juden und ihre Privilegien ein, weil sie die Ruhe und Ordnung im Reich zugunsten ihrer Verbündeten bewahren wollten, was auch an der Verbundenheit von jüdischem Mutterland und Diaspora lag.


[1] Vgl. Ausbüttel, Frank M.: Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches. Von der Herrschaft des Augustus bis zum Niedergang des Weströmischen Reiches, Darmstadt 2005. S. 8, 39, 41-45. Ebenso Bernhardt, Rainer: Polis und römische Herrschaft in der späten Republik (149-31 v.Chr.) (Untersuchungen zur antiken Literatur und Geschichte, Bd. 21), Berlin 1984, S. 165-193.

[2] Josephus erklärt, dass Cäsar den Hohepriester Hyrkanus und seine Nachfolger zu Freunden und Bundesgenossen machte. Dies führt er auf die militärische Unterstützung und treue Ergebenheit von Hyrkanus zurück. Daher wurden der Hohepriester und seine Familie sowie alle Juden in Israel mit verschiedenen Privilegien ausgestattet, worunter zum Beispiel Landzuteilungen oder die Freistellung vom Militärdienst fielen. Vgl. Pucci Ben Zeev, Miriam: Jewish Rights in the Roman World. The Greek and Roman Documents Quoted by Josephus Flavius (Texts and Studies in Ancient Judaism, Bd. 74), Tübingen 1998, S. 111. Freilich gab es auch schon im 2. Jh. v. Chr. römisch-jüdische Bündnisverträge, vgl. dazu Schuol, S. 36 und vgl. Noethlichs, Rechtlicher Status, S. 59. Rom und die Juden erneuerten ihr Bündnis fünf mal. Die jüdischen Eliten um den Hohepriester waren also für Rom keine Unbekannten mehr, auch zwischen Rom und Hyrkanus gab es eine Bündniserneuerung, die Beziehungen untereinander wurden also gut gepflegt. Und zu den konkreten Privilegien für die Juden vgl. Flavius Josephus: Jüdische Altertümer (übersetzt von Heinrich Clementz, Köln 1959), 14, 10, 2; 14, 10, 3; 14, 10, 5; 14, 10, 6.

[3] Vgl. von Braun, Christina: Die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft, in: von Braun, Christina; Brumlik, Micha (Hg.): Handbuch jüdische Studien, Köln 2018, S. 15f; Delling, Gerhardt: Die Bewältigung der Diasporasituation durch das hellenistische Judentum, Berlin 1987, S. 19-34; Maier, Johann: Geschichte der jüdischen Religion. Von der Zeit Alexander des Grossen bis zur Aufklärung mit einem Ausblick auf das 19./20. Jahrhundert, Berlin 1972, S. 22. 

[4] Vgl. Delling, S. 43-36.

[5] Vgl. ebd., S. 34-39.

[6] Josephus, 14, 10, 8.

[7] Ebd. 14, 10, 11.

[8] Vgl. ebd. 14, 10, 12.

[9] Ebd. 14, 10, 21.

[10] Ebd. 14, 10, 21.

[11] Vgl. ebd. 14, 10, 25.

[12] Vgl. ebd. 16, 6, 2. Einen ähnlichen Befehl erteilt Agrippa an die Stadt Ephesos, vgl. dazu ebd. 16, 6, 4.

[13] Vgl. ebd. 14, 10, 12. Es gibt noch weitere Beispiele bei Josephus, vgl. dazu ebd. 14, 10, 13; 14, 10, 14; 14, 10, 19.

[14] Vgl. ebd. 16, 2, 3.

[15] Vgl. ebd. 14, 10, 8.

[16] Vgl. ebd. 14, 10, 12.

[17] Vgl. ebd. 16, 2, 3.

[18] Ebd. 16, 2, 3.

[19] Ebd. 16, 6, 2. Die Aufforderung, den Juden ihre Freiheiten bezüglich den Tempelgeldern zu gewährleisten, schreibt Augustus nochmal an Norbanus Flaccus, vgl. dazu ebd. 16, 6, 3.

[20] Vgl. ebd. 16, 6, 4.

[21] Vgl. ebd. 14, 10, 12.

[22] Vgl. ebd. 14, 10, 23.

[23] Vgl. ebd. 14, 10, 24. Zahlreiche weitere Beispiele von Josephus lassen sich nennen, die aber inhaltlich keine zusätzlichen Informationen geben. Vgl. so z.B. ebd. 14, 10, 8; 14, 10, 17; 14, 10, 20; 16, 2, 4.

[24] Vgl. ebd. 14, 10, 17.

[25] Ebd. 16, 2, 3.

[26] Vgl. ebd. 16, 2, 3.

[27] Vgl. ebd. 16, 6, 1.

[28] Vgl. ebd. 16, 6, 2.

[29] Gruen, Erich S.: Constructs of Identity in Hellenistic Judaism (Deuterocanonical and Cognate Literature Studies, Bd. 29), Berlin/Boston 2016, S. 84.

[30] Vgl. ebd., S. 84.

[31] Schall, Ute: Die Juden im römischen Reich, Regensburg 2002, S. 135.

[32] Vgl. ebd., S. 135f.

[33] Vgl. Gruen, S. 84.

[34] Errington, Robert Malcolm: Die Juden im Zeitalter des Hellenismus, in: Klein, Thomas; Losemann, Volker; Mai, Gunther (Hg.): Judentum und Antisemitismus von der Antike bis zur Gegenwart, Düsseldorf 1984, S. 10.

[35] Vgl. ebd., S. 8.

[36] Vgl. ebd., S. 9f.

[37] Ameling, Walter: Die jüdischen Gemeinden im antiken Kleinasien, in: Jütte, Robert; Kustermann, Abraham P.: Jüdische Gemeinden und Organisationsformen von der Antike bis zur Gegenwart. Beiheft 3 von Aschkenas. Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden, Böhlau 1996, S. 35.

Seit dem 4. Jh. v. Chr. lassen sich in den griechischen Städten des östlichen Mittelmeerraumes Vereinsbildungen belegen. Diese machten einen großen Anteil des gesellschaftlichen Lebens aus. In der deutschen Forschung werden sie als Gruppen definiert, welche sich durch „selbstgewählte, nicht durch Geburt oder staatliche Ordnung zugewiesene Mitgliedschaft, regelmäßige Treffen mit gemeinsamen Mahlzeiten, eine auf Dauer angelegte Organisationsstruktur und einen Gemeinschaft stiftenden Kult“ auszeichneten, wobei die Frage nach der freiwilligen Mitgliedschaft diskutiert bleibt. Vgl. dazu Eckhardt, Benedikt; Leonhard Clemens: Juden, Christen und Vereine im Römischen Reich. Mit einem Beitrag von Philipp A. Harland (Religionsgeschichtliche Versuche und Vorarbeiten, Bd. 75), Berlin/Boston 2018, S. 6f.

[38] Vgl. ebd., S. 48.

[39] Ebd., S. 55.

[40] Vgl. ebd., S. 49. Ameling macht in einem neueren, kurz gehaltenen Aufsatz ebenso die Ansicht deutlich, dass der Druck in den Kriegszeiten die Konflikte herbeiführte, welche zur Kaiserzeit wieder weitgehend verschwanden, vgl. dazu Ameling, Walter: Mitten in der griechisch-römischen Gesellschaft. Jüdische Gemeinden in Kleinasien, in: Welt und Umwelt der Bibel (WUB) 57 (2010), S. 36-41.

[41] Vgl. Bringmann, Klaus: Geschichte der Juden im Altertum. Vom babylonischen Exil bis zur arabischen Eroberung, Stuttgart 2005, S. 113-137, 147. Vgl. außerdem Hengel, Martin: Judentum und Hellenismus. Studien zur ihrer Begegnung unter besonderer Berücksichtigung Palästinas bis zur Mitte des 2. Jh. v. Chr. (Wissenschaftliche Untersuchungen zum Neuen Testament, Bd. 10), 3. durchgesehene Auflage, Tübingen 1988 S. 555.

[42] Vgl. ebd., S. 555-563 und vgl. Bringmann, S. 147-150.


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