„Reformation der Rechte“: Wie Calvinisten die Entstehung moderner Menschenrechte prägten

In unserer westlichen Welt ist die Vorstellung von Menschenrechten nicht mehr wegzudenken. Doch warum ist es für uns heute normal, anzunehmen, dass jeder Mensch, alleine schon, weil er ein Mensch ist, mit bestimmten Rechten ausgestattet ist? John Witte, Spezialist für Rechts- und Religionsgeschichte, hat sich diesem Thema gewidmet und untersucht, inwiefern calvinistische Theologen zum Menschenrechtsdiskurs beigetragen haben. Dieser Artikel gibt den Gedankengang seines Buches Reformation der Rechte1 wider (weiterer Artikel: Wie das Christentum die Menschenrechte prägte).

Einleitende Gedanken

Calvinismus, Aufklärung und Menschenrechte

In der Geschichte des Calvinismus gibt es zahlreiche dunkle Flecken. Ob es totalitäre Tendenzen im Denken, Verunglimpfung, Zensierung, Folterung und Tötung von Menschen oder die Verteidigung von Sklaverei, Rassismus oder Verfolgung ist: alles dies kann mit Calvinisten bzw. dem Calvinismus in Verbindung gebracht werden. Allerdings gibt es auch zahlreiche wichtige calvinistische Akteure, die sich theologisch und politisch Gedanken über Rechte von Menschen, beginnend mit der Religionsfreiheit, gemacht haben. Religiöse Rechte waren für Calvinisten die wichtigsten Rechte, die in einer Wechselbeziehung zu anderen Rechten entwickelt wurden. Oftmals wurden Calvinisten selbst verfolgt, sodass die Ausformulierung von Menschenrechten nicht selten im eigenen Interesse geschah.

Das soll aber nicht dazu führen, die Wichtigkeit calvinistischer Gelehrter in Bezug auf die Menschenrechte herunterzuspielen. Religionsrechte standen oft am Anfang von anderen Menschenrechten. Sie dienten als gedankliche Grundlage für zahlreiche Vorschriften von neuzeitlichen Staaten, um Rechte für Minderheiten zu verfassen und zu gewährleisten. Insgesamt übernahmen auch zahlreiche Calvinisten eine Führungsrolle bei der Erstellung von Verfassungsdokumenten. Witte möchte darstellen, inwiefern calvinistische Akteure den modernen Menschenrechtsdiskurs beeinflusst haben. Von den vielen Akteuren können in diesem Buch aber nur einige prominente Akteure herausgestellt werden.

Der Mainstream der wissenschaftlichen Forschung lässt die Geschichte der Menschenrechte in der zweiten Hälfte des 17. und 18. Jh. beginnen. Ein angeblich überkommenes, mittelalterliches Christentum habe dem Fortschritt der Aufklärung weichen müssen. Während Autoren seit der Antike den Begriff des Rechts in einem objektiven Sinne verwendeten, haben Aufklärer diesem Begriff eine spezifisch subjektive Wendung gegeben. Ein objektiver Sinn meint eine objektiv richtige Handlung, die auszuführen ist, ein subjektiver Sinn meint einen Anspruch, der einer Person von der Natur gewährleistet wird. Dies habe den Wendepunkt des modernen und progressiven Rechtsbegriffs eingeläutet.

Bei vielen konservativen Protestanten werden Menschenrechte skeptisch betrachtet, da sie entweder mit der Naturlehre des Katholizismus oder der liberalen, areligiösen Aufklärung in Verbindung zu stehen scheinen. Dabei bildet die Aufklärung gar nicht die ursprüngliche Quelle für die westlichen Menschenrechte. Vielmehr hat sie wie eine Wasserscheide aus einer langen Tradition des Rechtsdenkens diejenigen Rechte und Gedanken über Rechte herausgenommen und in eine neue Bahn gelenkt, die wir heute als gegeben und normal wahrnehmen.

Abriss über Aspekte von der Idee von Menschenrechten

Die Zeit Konstantins des Großen war eine erste entscheidende Phase in der Geschichte der Rechte. Recht wurde hier meistens im objektiven, manchmal aber auch im subjektiven Sinne verstanden, wobei letztere Sicht meistens auf das Eigentum bezogen war. Jeder Person im Römischen Reich war eine sogenannte libertas, also Freiheit, zugeordnet, die auf ihren rechtlichen, gesellschaftlichen Status bezogen war. Diese libertas konnte nur eine Person angreifen, die der Person im gesellschaftlichen System übergeordnet war. So war z. B. eine Ehefrau frei davon, mit einem anderen Mann als ihrem eigenen Geschlechtsverkehr zu haben.

Die Neuentdeckung von klassischen Texten des römischen Rechts im 11. und 12. Jh. sorgte für eine Neubelebung des Diskurses über subjektive Rechte. Im Mittelalter bezogen sich Gelehrte auf antike Rechte und Rechtsdiskurse, wobei die Garantie der „Freiheit der Kirche“ oberste Priorität hatte. Die ausformulierten Gesetze und Rechte gingen in das mittelalterliche gemeine und bürgerliche Recht ein. Die Magna Charta von 1215 ist ein prominentes Beispiel dafür.

Für die Reformation sollte vor allem die Bibel und ihre Forderungen nach Freiheit eine Rolle spielen. Luther forderte die Freiheit der Kirche von der Tyrannei des Papstes. Eine Gefahr dabei konnte natürlich eine gewisse Gesetzlosigkeit spielen, die mit dieser Forderung verbunden war. Festzuhalten bleibt, dass die Protestanten durch die Konsultation der Bibel einen enormen Teil zu den Diskursen über Rechte beitrugen. Hierbei spielten der Dekalog, also die Zehn Gebote, eine herausragende Rolle.

Während mittelalterliche Kanonisten Rechte mithilfe von Naturrecht und alten Chartas begründeten, taten protestantische Reformatoren dies mit Texten der Bibel und einer Anthropologie, die sich aus theologischen Überlegungen herleitete. Die Aufklärer zogen die menschliche Natur und Theorien über soziale Verträge als Begründungszusammenhänge heran. Oftmals standen in der Neuzeit auch aufklärerische und christliche Gedanken in Verfassungen nebeneinander. Der amerikanische Konstitutionalismus wurde maßgeblich von Calvinisten geprägt, während aufklärerische Gedanken die französische Erklärung der Menschen – und Bürgerrechte leiteten.

Nach den schlimmen Verbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jh. besann sich die internationale Gemeinschaft zurück auf das Konzept der Menschenwürde und den menschlichen Rechten, was sich prominent in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und auch den Zwillingspakten von 1966 widerspiegelt. Heutzutage ist der Rechtsdiskurs vorherrschend. Man kann Rechte in vielerlei Hinsichten wie privat und öffentlich, natürlich und positiv, unveräußerlich und veräußerlich unterscheiden. Außerdem werden drei Generationen von Rechten unterschieden (Bürgerrechte; soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte; Rechte bezogen auf Frieden, Umweltschutz und gesunde Entwicklung).

Witte möchte nun nachspüren, inwiefern calvinistische Traditionen und Theorien dazu beitrugen, die Gedanken über Menschenrechte, so wie wir sie heute kennen, zu implementieren. Dabei konzentrierten sich die Verfasser auf die erste Generation der Rechte, aber auch die zweite Generation wird thematisiert. Der zeitliche Rahmen reicht vom 16.-18. Jh.

Johannes Calvin

Der Genfer Reformator Johannes Calvin (1509-1564) entfremdete sich von der katholischen Kirche, trat dem Protestantismus bei und war ein maßgeblicher Akteur der Reformation in Genf. In Bezug auf Menschenrechte ist er sehr umstritten, weil sich bei ihm viele harsche Formulierungen finden lassen, die sich als das Gegenteil von dem anhören, was wir unter modernen Menschenrechten verstehen würden. Dabei muss man aber in Rechnung stellen, dass er zuerst einmal Theologe war, das Freiheitsthema nicht systematisch betrachtet, rhetorische Übertreibungen verwendet und zwei verschiedene  Denk- und Schaffensphasen Calvins unterschieden werden müssen: Die erste Phase der 1530er und 1540er, in der er die geistliche Freiheit des einzelnen Gläubigen betont und die spätere Phase in den 1540er Jahren bis zu seinem Tod 1564, in der er vor allem über die Tätigkeiten von Kirche und Staat schreibt, unter die sich der einzelne unterzuordnen hat. Es zieht sich jedoch durch sein Werk, dass Religionsfreiheit immer angemessen und maßvoll ausgeübt werden soll.

Calvins frühe Formulierungen

Der junge Calvin positionierte sich als Lutheraner zwischen Täufern und Katholiken. Erstere widersetzten sich den kirchlichen Regeln sehr stark, die Letztere genauestens einzuhalten versuchten. Durch die Zwei-Reiche-Lehre wurde die Spannung zwischen den beiden Denktraditionen aufgehoben: Der Christ untersteht gleichzeitig sowohl einem himmlischen als auch einem irdischen Reich. So konnte Calvin ein theologisches Rahmenkonzept für viele zentrale Begriffe bilden: Kirche, Staat, Seele, Körper, Geist, Fleisch, inneres Leben, äußeres Leben, Gewissen, Verstand, Erlösung und Schöpfung. In Bezug auf die Religionsfreiheit war es auch gewinnbringend: Calvin unterschied zwischen einer geistlichen Freiheit des Gläubigen im göttlichen Reich und einer bürgerlichen Freiheit im irdischen Reich. Beide Reiche sind zwar völlig voneinander getrennt, aber dennoch – oder gerade deswegen – ist ein Gleichgewicht nötig.

Im himmlischen Reich gibt es ein Gleichgewicht von geistlichem Gesetz, das alles lehrt, was Gott möchte, und geistlicher Freiheit. Der Christ wird durch Gottes Gnade vom Gesetz befreit und gleichzeitig dazu befreit, nach dem Gesetz zu leben. Das wiederum gibt ihm Gewissensfreiheit gegenüber den gesetzten kirchlichen Regeln. Allerdings ist es nötig, gewisse Regeln und Abläufe zur kirchlichen Ordnung zu haben. Der Gläubige soll in zentralen Angelegenheiten Gottes Gesetz befolgen, in Ermessensfragen hat er aber Handlungsfreiheit. Selbst Juden, Muslime und andere Häretiker haben Calvins Auffassung nach Gewissensfreiheit, sodass sie den schlimmsten Verfolgungen nicht ausgesetzt werden dürfen – wenngleich kirchliche und gesellschaftliche Ausschließungen gerechtfertigt sind.

Weil das himmlische und das irdische Reich zwei voneinander getrennte Einheiten sind, kann es geistliche Freiheit bei bürgerlicher Knechtschaft und bürgerliche Freiheit bei geistlicher Knechtschaft geben.

Ein politisches Gemeinwesen soll von seinem entsprechenden Herrscher durch allgemein verfasste Gesetze und durch biblische Prinzipien regiert werden. Frieden, Ordnung und Gerechtigkeit dienen als vorrangige Ziele. Zentral soll die bürgerliche Ordnung dazu dienen, religiöse Rechte zu gewährleisten. Dabei haben Privatpersonen die Pflicht, selbst herrschsüchtigen Machthabern soweit es geht zu gehorchen. Wenn der Herrscher allerdings anfängt, Gott selbst zu entehren, verwirkt er sein gottgegebenes Amt. Dann dürfen Untertanen mithilfe niederer Amtsträger Widerstand leisten. Andernfalls könnte Anarchie ausbrechen. Außerdem darf es keine absolute politische Freiheit für Gläubige geben, da sie ihren Glauben auch betrügerisch und destruktiv für das Gemeinwesen ausleben können.

Calvins ausgereifte Formulierungen

Bisher lag der Fokus von Calvin auf dem Einzelnen und der individuellen Religionsfreiheit. Nun wandte er sich mehr den institutionellen Begebenheiten zu. Die starren Grenzen zwischen irdischem und himmlischem Reich lockerten sich und er beschrieb das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Es ging nun deutlich mehr um die Religionsfreiheit der Kirche als Ganzes, der sich der Einzelne zu fügen hatte. Gehorsam gegen Kirche und Staat sind jeweils sowohl geistliche als auch bürgerliche Pflicht.

Ein wichtiger Aspekt der Religionsfreiheit steht im Zusammenhang zum sogenannten Sittengesetz, das vergleichbar mit Gottes Gesetz und in jedem Menschen angelegt ist. Der Dekalog bildet das Sittengesetz am besten ab. Mit ihm verurteilt Gott die Menschen (theologischer Aspekt), möchte sie wegen ihrer Sünden in gewissen Bahnen halten (bürgerlicher Aspekt) und Christen zur Heiligung anhalten (erzieherischer Aspekt). Wenn nun aber jeder von Gott dazu angehalten ist, nach dem Sittengesetz zu leben, ist es naheliegend, die dem Sittengesetz entsprechenden Aufforderungen wie die Achtung des Eigentums oder der körperlichen Unversehrtheit in subjektive Rechte des Nächsten zu transformieren. Somit bilden hier Calvins Überlegungen eine gute Basis für die Formulierung von bürgerlichen Rechten, die allen Menschen zugänglich sein sollen. Das nahmen Denker nach ihm weiter auf.  

In seinen früheren Schriften anerkannte Calvin nur das politische Recht als positives Recht, im Laufe der Zeit aber auch das kirchliche Recht, sodass Staat und Kirche beide als juristische Körperschaften aufgefasst werden mussten, die ihren Beitrag zur Verwirklichung des Reiches Gottes auf der Erde beitragen sollten. Irdische Herrschaft soll sich selbst limitieren und nur aus den moralisch Besten bestehen, die vom Volk in ihre Ämter gewählt werden, um die Sittengesetzes durchzusetzen und die Religion in der Öffentlichkeit auszubauen. Das benötigte jedoch gewisse Sicherungen: keine Gesetze über die genaue Verehrung Gottes und die Religion, Widerstand bei politischer Pflichtverletzung der Herrscher, kein Eingriff in die von Gott gestifteten Rechte und Freiheiten der Untertanen, keine Willkür, gerechte Umsetzung der Gesetze Gottes.

Negativ gesehen wird Calvin aufgrund seines harten Urteils gegen Michael Servet, einem spanischen Theologen, der als Ketzer verurteilt wurde. Calvin half dem Genfer Magistrat, Servet zu verurteilen, der am Ende verbrannt wurde. Eine solche Hinrichtung aufgrund einer Häresie war in der damaligen Zeit generell nichts Ungewöhnliches, in Genf allerdings schon. Hier offenbarte Calvin auch eine dunkle Seite.

Calvin sah die Kirche mit Befugnissen in Bezug auf die Lehre, die Legislative und eine geistliche Gerichtsbarkeit. Er vertrat zuerst eine mäßigende Ansicht der Rechtsprechung, die allerdings harscher wurde. Das Gesetz des Staates soll das Sittengesetz in politischer Form verwirklichen. Das Gesetz der Kirche soll den oben genannten dreifachen Gebrauch des Sittengesetzes verwirklichen. Beide müssen dafür Disziplinierungsmaßnahmen durchsetzen. Er maß der Kirche in späteren Schriften mehr Rechte und Befugnisse zu, was bei dem Einzelnen zu engeren Grenzen der geistlichen Freiheit führte.

Calvin bewegt sich geistesgeschichtlich also noch zwischen Mittelalter und Moderne: Die Kirche soll eigene Macht besitzen, aber demokratischer aufgestellt sein. Außerdem sollen Kirche und Staat gleichgestellt sein. So leistete er auch seinen Beitrag zur Entstehung des modernen Rechtsdenkens. Bei der protestantischen Reformation ging es um den Kampf für die Freiheit von katholischer Aufsicht und um das Gewissen des Einzelnen. Die Tatsache der Konfessionsbildung sorgte für den Zerbruch der stabilen europäischen Einheit, wodurch einem modernen System der Weg geebnet werden konnte.

Theodor Beza

Theodor Beza (1519-1605) war der Nachfolger Calvins in Genf und eine Schlüsselfigur der Reformation. Er fungierte als Ratgeber des städtischen Magistrats, hatte ein langes Leben und verfasste viele Schriften. Seine Ausführungen müssen vor dem Hintergrund der sogenannten Bartholomäusnacht im Jahr 1572 verstanden werden, mit deren Auftakt innerhalb von zwei Wochen zwischen 10.000 und 100.000 Calvinisten in Frankreich grausam umgebracht wurden. Das beendete den Zulauf zum Calvinismus in Frankreich und sorgte für ein Jahrzehnt von grausamen Religionskriegen. Außerdem ließ es Calvinisten umdenken: Calvin stellte seine Theorien mit dem Ausgangspunkt einer homogenen calvinistischen Gemeinde auf. Nun musste überlegt werden, wie man Religionsfreiheit zu denken hatte, wenn Kirche und Staat in Konflikt stehen, was natürlich im Zusammenhang mit der Frage nach politischem Widerstand steht. Theorien von einem dreiseitigen Bund zwischen Gott, den Herrschern und dem Volk kamen auf. In diese Kerbe sollte auch Beza schlagen.

Bezas frühe Formulierungen

In der Mitte des 16. Jh. – vor der Bartholomäusnacht und ihren Folgen – stellte sich Beza eine homogene christliche Gemeinschaft vor, in der allgemeingültige, bürgerliche Gesetze herrschen. Die Staatsmacht ist auf irdische Bereiche ausgerichtet, die Kirche auf geistliche. Dabei kann man die kirchlichen Gesetze in zwei Gruppen aufteilen: erstens in die Grundlagen der Lehre, Liturgie und Sittlichkeit und zweitens auf die unwesentlichen Dinge des Glaubens. Die Kirche soll mit dem Staat in enger Verbindung stehen, wobei der Magistrat jedem die Möglichkeit geben soll, geistliches Glück zu erlangen. Gesetze des Staates sollen Gesetze der Kirche nicht ersetzen oder mit ihnen konkurrieren, sondern sie nur ergänzen und auch nur äußerliche Formen des Glaubens regeln.

Beza verteidigte die Hinrichtung Servets, indem er sich gegen dessen Verteidiger wandte, der argumentierte, dass auch andere Gläubige wie Moslems und Juden hingerichtet werden müssten. Er befand, dass Häretiker aufgrund ihrer bewussten Entscheidung gegen die wahre Religion eine strenge Strafe bekommen sollen. Der Staat darf sie aus der christlichen Gemeinschaft vertreiben, nachdem die Kirche sie exkommuniziert hatte, andernfalls würde Chaos in Gesellschaft und Kirche entstehen. Konstitutionell forderte er einen Mittelweg aus Monarchie, Aristokratie und Demokratie für die Kirche.

Das alles bietet noch nicht viel Erkenntnisgewinn in Bezug auf die Entstehung moderner Menschenrechte. Dies sollte sich mit der Bartholomäusnacht ändern. Generell lagen Beza das Magdeburger Bekenntnis und die Argumentationen von calvinistischen Exilanten aus England vor. Das Magdeburger Bekenntnis von 1550 war eine Zusammenfassung der progressivsten lutherischen Widerstandstheorien der Zeit, die als Reaktion die zwangsweise Einführung von katholischen Lehren verfasst wurde. Das Bekenntnis wandte sich gegen Tyrannen, die die Religionsrechte ihrer Untertanen nicht achten. Drei Lehren stechen dabei heraus: Alle Mithelfer des Tyrannen sind mitschuldig, Menschen sollen einander helfen, Christen als Priester sollen ihren Mitchristen beistehen. Zuerst sollte dem Tyrannen mit Geduld, Gebet und passivem Ungehorsam entgegengetreten werden. Falls das nichts half, sollte ein niederer Magistrat um Hilfe gebeten werden.

Calvinisten aus England oder Schottland, die entweder von Mary Tudor oder Marie de Guise vertrieben worden waren, radikalisierten den Diskurs über Widerstand und erweiterten den Diskurs über Rechte. So sah John Ponet eine Volkssouveränität vor, in der die Macht des Herrschers vom Volk ausgeht. John Knox war für massiven Widerstand bei Fehlverhalten von Amtsträgern. Christopher Goodman betonte die gottgewollten Rechte und Freiheiten des Volkes durch den Dekalog, an dem sich der Staat orientieren muss. Diese Überlegungen stellten einen Ausgangspunkt für Bezas spätere Aussagen über Autorität und Freiheit dar.

Bezas gereifte Aussagen über Autorität und Freiheit

In seiner Schrift mit dem ironischen Titel Das Recht der Obrigkeiten gegenüber den Untertanen und die Pflicht der Untertanen gegenüber den Obrigkeiten (1574) legte Beza seine Ausführungen zum Widerstand dar. Ausgangspunkt für seine Überlegungen war seine Theorie des politischen Bundes: Eine Gemeinschaft konstituiert sich mit einem Vertrag zwischen Gott, Herrscher und Volk, wobei Gott die politische Ordnung garantiert und den Herrscher einsetzt, der wiederum vom Volk gewählt ist. Mit einer historischen Argumentation – basierend auf den Ausführungen des Mitreformators Francois Hotman – führt er aus, dass es das Recht des Volkes ist, dem Herrscher seine Legitimität zu verleihen. Eine gemischte Verfassung, andere Magistrate und Ständeversammlungen sollen die Macht des Herrschers begrenzen. Herrscher sollen das Gesetz Gottes befolgen und die Freiheitsrechte und Privilegien ihres Volkes schützen. Am wichtigsten waren verschiedene religiöse Rechte (Häresie allein war kein Verbrechen!), aber auch andere wie Auswanderungsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung und das politische Petitionsrecht, die im Rahmen des Dekalogs gelten sollen.

Den politischen Bund sah er als Analogie zu einem privaten Vertrag wie einen Ehebund, der auch prinzipiell sichtbar (übereinstimmend mit den Gesetzen Gottes), auflösbar und freiwillig ist. Die Auflösung muss allerdings durch ein ordentliches, gestuftes Verfahren erfolgen. Bei minderen Verstößen sollen niedere Magistrate den Herrscher ermahnen, bei schweren Verstößen gegen göttliche, natürliche und verfassungsmäßige Rechte sollen sie ihn mit aller Macht in die Schranken weisen. Im Falle von Verstößen gegen den Dekalog dürfen sich auch die Untertanen widersetzen, allerdings nur mit Hilfe von niederen Amtsträgern.

Bezas Ausführungen waren besonders, weil er eine zusammenhängende, nachvollziehbare politische Theorie aus unterschiedlichen argumentativen Linien verfasste, die für andere calvinistische Theorien prägend wurde. Seine Ausführungen der Analogie des politischen Bundes mit dem privaten Bund wurden allgemeinmethodisch stilprägend. Außerdem war es innovativ, eine Transformation von Calvins Formulierungen über politische Autorität hin zu subjektiven Rechten vorzunehmen. Durch die Erfahrung der Bartholomäusnacht wurde der Umgang mit Häretikern maßvoller. Wirkungsgeschichtlich fanden solche Gedanken ihren Widerhall im Toleranzedikt von Nantes gegenüber den Hugenotten Frankreichs (1598) und im Westfälischen Frieden (1648).

Johann Althusius

Durch eine strenge Steuer- und Katholisierungspolitik des spanischen Königs in seinen niederländischen Provinzen formierte sich in den calvinistisch kontrollierten sieben Provinzen des Nordens (Utrechter Union ab 1579) Widerstand unter Führung von Prinz Wilhelm von Oranien. Als die Kämpfe in den 1570er Jahren eskalierten, beriefen sich Apologeten der Utrechter Union auf calvinistische Theorien über Widerstand und Freiheitsrechte. Göttliche und natürliche Rechte wurden ins Feld geführt, und mit Johannes Althusius (1557-1638) sollte eine calvinistische Theorie des Naturgesetzes, der Volkssouveränität und der Freiheitsrechte des Einzelnen und von Vereinigungen prominent werden. Althusius war ein klarer und tiefgründiger Denker des Calvinismus. Seine Tätigkeit als Rechtsberater der Stadt Emden, in die es zahlreiche flüchtige Calvinisten verschlagen hatte, sorgte für eine rege Publikation an Schriften. Er schöpfte aus einer Vielzahl von Quellen aus Antike, christlicher Überlieferung und Humanismus.  

Naturrecht, gemeines Recht und positives Recht

Juristen zur damaligen Zeit unterschieden zwischen Naturrecht, Völkerrecht und bürgerlichem Recht. Theologen differenzierten das biblische Gesetz in das Sittengesetz (Dekalog), das juristisches Gesetz (Israeliten und apostolische Christen) und die Zeremonialgesetze (religiöses Leben der Israeliten). Zu Beginn vertrat Althusius noch diese Aufteilung, später differenzierte er zwischen natürlichem Recht und positiven Rechtsvorschriften. Das Naturrecht entspricht den Bestimmungen von Gottes Willen für die Menschen, die jeder Mensch in sich angelegt hat. Unterschiedliche Völker gelangen lediglich zu verschiedenen Ausformulierungen und Anwendungen dieses Naturrechts, jedoch hat es historisch gesehen viele Gemeinsamkeiten zwischen den Kulturen gegeben. Seine Kenntnis erlangt man über das Studieren von der Heiligen Schrift und Tradition bzw. Offenbarung und Vernunft. Christen erkennen Naturrecht durch die Bibel, Nichtchristen durch ihre Erfahrung und Vernunft. Auf einer allgemeinen Ebene passen das biblische Sittengesetz und die Rechtsvorschriften der Völker gut zusammen. Die alttestamentlichen Gesetze und Gebote sind eine örtlich und zeitlich gebundene Manifestierung des Naturrechts, die heute nicht eins zu eins anwendbar sind. Vielmehr drückt Jesus Christus das Naturrecht in einer überzeitlichen, allgemeingültigen Art und Weise aus. Die Zehn Gebote bieten die höchste Ausdrucksform des Naturrechts, die man überzeitlich und allgemein anwenden kann. So wird z. B. das Gebot „Du sollst nicht töten“ zu dem Naturrecht der „Freiheit und Rechte des Körpers“. Althusius unterteilte das Naturrecht in zwei Arten: erstens in geistliche und religiöse Rechte und zweitens in weltliche und bürgerliche Rechte.

Religiöse Rechte und Freiheiten

Für Althusius war klar, dass der Staat nicht das Denken eines Menschen vorzuschreiben hat. Dies ist ausschließlich das Werk Gottes. Wenn ein Staat das Recht verletzt, den eigenen Glauben zu praktizieren, bedeutet es, Widerstand zu leisten. So war Althusius gegen Inquisition und Pogrome. Allerdings kann kein Mensch absolute Freiheit und Religionsausübung genießen, weil das der Ordnung der Gesellschaft zuwiderläuft. So soll der Staat also alle Glaubensrichtungen tolerieren, die Gott selbst nicht beleidigen, die wahre, etablierte Kirche oder das Gemeinwohl nicht gefährden. Das hatte natürlich Einschränkungen für zahlreiche Gruppen zur Folge, die nach heutigen Maßstäben sehr restriktiv daherkommen, nach den Maßstäben der damaligen Zeit aber großzügig waren.

Soziale Rechte und Freiheiten

Die sozialen Rechte beziehen sich auf die zweite Tafel des Dekalogs. Jedes Gebot gegen etwas impliziert ein Recht auf etwas. Das Gebot des Nichttötens hat das Recht auf Unversehrtheit des Körpers zur Folge. Die Gebote gegen Ehebruch und Begehren beinhalten das Recht auf Reinheit und Keuschheit. Das Gebot gegen Stehlen legt das Recht auf Eigentum nah. Das Gebot, nicht falsches Zeugnis zu geben, das Recht auf gutes Ansehen. Und das Gebot, die Eltern zu ehren, impliziert das Recht auf Familie. Diese Rechte beziehen sich auf Einzelpersonen und auf Gruppierungen, sind mit weiteren Rechten verbunden und lassen sich differenzieren (so unterschied er z. B. zwischen Eigentums-, Besitz- und Erwerbsrecht). Althusius war allerdings nicht für die Gleichheit aller Menschen, sondern sah die einzelnen Rechte mit der jeweiligen sozialen Position des Rechteinhabers verbunden.

Gesellschaft und Politik

Seine Theorie über Gesellschaft und Politik begann Althusius mit dem Zustand der menschlichen Natur. Jeder Mensch ist Geschöpf und Ebenbild Gottes mit den entsprechenden Rechten. Als sittliches Wesen strebt der Mensch dazu, Gottes Gesetz einhalten zu wollen, das ihm ins Gewissen geschrieben worden ist. Allerdings kommt der Mensch in starker Abhängigkeit von seinem Umfeld zur Welt und muss lernen, dass er die Gemeinschaft braucht, um ganz er selbst zu sein und vollkommener zu werden. Dazu benötigt er Vereinigungen, die seinen Charakter formen. Althusius unterscheidet zwischen privaten, natürlichen Vereinigungen (z. B. Familie), privaten freiwilligen Vereinigungen mit Verträgen (z. B. Machthaber und Untertan) und einer weiteren, von Witte nicht näher angegebenen Art. Alle sollen als Quellen für das anwendbare Recht fungieren, das die Ordnung der Gesellschaft gewährleistet. Durch das Vereinigungsrecht werden dem Staat grundlegende Handlungsgrenzen gesetzt.  

Die eheliche Hausgemeinschaft als private Vereinigung ist die wesentliche Vereinigung eines jeden Gemeinwesens. In ihr findet der Mensch als soziales Geschöpf seinen Halt. Die Hausgemeinschaft dient als Grundlage von Recht, Politik und Gesellschaft und ist wiederum weiter eingespannt in ein breiter gefächertes Netz aus Verwandten. Der Ehemann ist mit Autorität ausgestattet, jedoch hat jedes Mitglied eine eigene Rechtspersönlichkeit mit Rechten und Pflichten.

Wenn nun mehrere private Vereinigungen zusammenkommen, wird durch einen Vertrag eine politische Vereinigung daraus. Die historische politische Entwicklung geht also von kleinen Einheiten aus, die zu immer größeren zusammengehen. Das beste Beispiel ist das alttestamentliche Israel, bei dem jeder Schritt (Haushalt, Großfamilie, Stämme, Städte, Großstädte, Gemeinschaft unter Richtern, Gemeinschaft unter Königen) mit einem einvernehmlichen Bund besiegelt worden ist. Er hebt die Volkssouveränität hervor, also dass jedes Volk das Recht hat, sich selbst zu regieren und seine Repräsentanten zu wählen, was er in biblischen Erzählungen begründet sieht. Politische Vereinigungen sind also Gemeinschaften, die sich durch einen zwischen Herrscher und Volk und vor Gott geschlossenen Bund auszeichnen. Herrscher verpflichten sich, die Interessen des Volkes zu wahren, während das Volk Gehorsam verspricht. Es werden verschiedene Bünde erstens innerhalb der Bevölkerung, zweitens zwischen Herrscher und Volk, drittens zwischen Herrscher und Gott und viertens zwischen dem Herrscher und niederen Magistraten geschlossen. Nach Althusius bieten politische Bünde die beste Gewährleistung von Gesetzen und Rechten, wobei ein solcher Bund natürlich immer religiös konnotiert ist. Der Herrscher repräsentiert das Volk, nicht umgekehrt, außerdem müssen politische Souveränitätsrechte von der höher stehenden Einheit beachtet werden. Damit konnte er gegen die spanischen Eingriffe in den holländischen Konstitutionalismus argumentieren. Föderalismus, Gewaltenteilung und Kooperation von Mächtigen sollen einer tyrannischen Herrschaft vorbeugen.

Ein Tyrann ist ein Herrscher, der fundamentale Gesetze und Rechte einer Gemeinschaft verletzt, ändert oder aufhebt. Jeder Herrscher soll ein legitimer Repräsentant Gottes sein. Einer, der Gott bzw. die richtige Religion beleidigt, ist nicht Gottes Vertreter. Er verwirkt sein politisches Amt und wird zu einer Privatperson, der die niederen Magistrate entgegentreten können. Althusius sorgte dafür, dass man Tyrannei im Folgenden als Verletzung des vorher geschlossenen politischen Bundes ansah, also als eine quasi verfassungsmäßige Verletzung, sogar des Naturrechts.

Viele Gelehrte sehen Althusius als den Vater der modernen rechtsstaatlichen Vertragstheorien. Er ergänzte und vertiefte schon vorher bestehende calvinistische Lehren und lieferte eine Theorie des Naturrechts. Dazu forderte er eine Verfassung eines politischen Gemeinwesens. Er plädierte für die Volkssouveränität und verband das Wesen der menschlichen Natur mit einer Bundestheorie bzw. umfassenden christlichen Vertragstheorie. Für Menschen, die nicht der wahren Religion angehörten wie Atheisten, Okkultisten oder Alchemisten, hatte er keine Verwendung und forderte für sie strenge Restriktionen.

John Milton

Das 17. Jh. war eine Zeit des politischen Umbruchs in England. König Charles I. setzte eine harte Politik gegenüber seinen Untertanen durch, auch speziell gegenüber Calvinisten. Nach elf Jahren der Missachtung des Parlaments berief er es 1640 ein, was dieses dazu veranlasste, Befugnisse des Königs und seiner Amtsträger deutlich einzuschränken. Daraufhin brach ein Bürgerkrieg aus, an dessen Ende die calvinistische Seite die königlichen Armeen besiegte. Es folgte ein kurzes demokratisches Experiment, von 1649-1653 hatte ein aristokratischer Rat die meisten Befugnisse, ehe unter Oliver Cromwell eine strenge Protektoratsregierung herrschte. Cromwells Sohn war als Leiter zu schwach, sodass Charles II. 1660 nach England zurückkam und sowohl die Königsherrschaft als auch die traditionelle anglikanische Amtskirche wieder einführte. Nach missbräuchlicher Herrschaft sorgte die Glorious Revolution von 1688 für die Einführung der Bill of Rights und des Toleration Acts, die eine Reihe von Zusicherungen an Parlament und Volk garantierten.

Diese Phase der englischen Revolution sorgte für eine massive Publizistik unter Calvinisten, die die englische Tyrannei verurteilten und die Rechte und Freiheiten des Volkes betonten. Zentral war der Gedanke, dass die Rechte des Volkes nur mit einer demokratischen Herrschaft des Parlaments gewährleistet sein kann. Jeder Mensch wurde als „Prophet, Priester und König“ und mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten angesehen. Zu Beginn noch als häretisch verunglimpft, setzte sich diese ursprünglich von Luther herkommende Redewendung auch bei Calvinisten durch. Einflussreichster Vertreter der Lehre war John Milton (1608-1674), der eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der calvinistischen Reform der Rechte spielen sollte. Er trat für die Seite der Revolution publizistisch ein und knüpfte an die bestehenden calvinistischen Lehren an. Sein außerordentliches Interesse an Wahrheit sorgte dafür, gedanklich konfessionelle Gräben zu überwinden.

Religiöse Rechte und Freiheiten

Nach Milton stiftet Gott Religionsfreiheit als Naturrecht, da jeder Mensch Ebenbild Gottes ist, mit einem Gewissen und natürlicher Freiheit ausgestattet ist. Anders als durch das konkrete Gesetz werden durch das Evangelium allgemeingültige Prinzipien weitergegeben, denen der Mensch in seiner Freiheit nachkommen soll. Für viele Zeitgenossen war er zu liberal und scheinbar zu stark gegen das Gesetz. Allerdings bedeutete für ihn Freiheit, gewisse Pflichten zu erfüllen: Gott, sich selbst und seinen Nächsten zu lieben. Darüber hinaus die Bibel zu studieren, das zu tun, was gut ist, und Christus als König, Priester und Prophet nachzuahmen.

Er sah die Rolle von Kirche und Staat als zwei eigenständige, getrennte Einheiten, was einen Angriff auf die Anglikanische Kirche von England darstellte, die den einzelnen Gläubigen einengen würde. Die Kirche ist zu weltlich und es gibt zu wenig Mitspracherecht der Kirchenmitglieder bei der Einsetzung von Geistlichen in ihr Amt. Mit Konstantin dem Großen hatte das Übel der engen Verbindung von Kirche und Staat begonnen. Jeder Christ, der demütig ist, soll ein Herrscher über die Kirche sein auf Basis der Bibel. Milton wandelte die politische Vertragstheorie in eine Vertragstheorie der Kirche um. Die Mitgliedschaft sollte also auf Freiwilligkeit beruhen und die Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet sein. Die Gemeinde sollte auf Basis der Bibel die richtigen Lehrentscheidungen treffen und es sollte ein gewisser christlicher Pluralismus in einer demokratischeren Kirche einkehren.

Die Kirche ist befugt, auf den inneren Menschen Einfluss zu nehmen, der Staat darf aber nur auf den äußeren Menschen Einfluss nehmen und das nie aus religiösen Gründen. So soll ein Glaubensgehorsam gegenüber Herrschern gelebt werden, welche sich aber nicht in Glaubensfragen einmischen sollen. Der Staat soll zwei Dinge gewährleisten: Erstens die Auslebung jeder Religionsgemeinschaft, die sich auf der Bibel gründet und zweitens die Ächtung und Ausrottung von Häretikern wie Juden und Muslimen. Milton stellte sich eine zweite Reformation vor, die religiöse Freiheiten garantierte. Durch Religionsfreiheit wiederum soll erstens die Gewissensfreiheit für alle friedlichen Christen, die ihren Glauben auf die Bibel gründen, gewährleistet sein. Zweitens soll dem Einzelnen gestattet sein, frei anzubeten und seine Gemeinschaft zu wählen. Drittens soll der Staat jede friedliche Kirche tolerieren. Viertens sollen die Ämter und Tätigkeiten von Kirche und Staat getrennt sein. Fünftens soll es keine nationale Religion geben. Diese Gedanken wurden zwar zuerst stark unterdrückt, nach Miltons Tod in der Glorious Revolution aber sehr einflussreich.

Häusliche Rechte und Freiheiten

Noch wesentlich deutlicher seiner Zeit voraus war die Forderung nach häuslichen Rechten und Freiheiten. Zu seiner Zeit gab es in England zwar das Recht, eine Ehe bei schwerwiegenden Angelegenheiten wie Ehebruch aufzulösen, aber keines, danach eine neue Ehe einzugehen. Auch wegen persönlicher Umstände motiviert, forderte Milton vom Parlament, die Ehe analog zu den bekannten Vertragstheorien zu sehen. Und er bestand aufgrund von exegetischen Argumenten auf der Nichtgültigkeit der Ehe, wenn das Ziel der gegenseitigen Liebe und Fürsorge nicht erfüllt ist. Er spekulierte auch weiter über die Legalität von Polygamie und Konkubinat, was zu einer Verwerfung und Zensierung seiner Bücher führte.

Bürgerliche Rechte und Freiheiten

Die Zensurdrohungen sorgten dafür, dass er noch weitere Rechte einforderte. Zu seiner Zeit wurde die Redefreiheit von Politikern eingeschränkt und es war eine staatliche Genehmigung für private Veröffentlichungen nötig. Deshalb forderte Milton, dass die Abgeordneten im Parlament frei sprechen können, um ihr Volk angemessen zu repräsentieren. Er argumentierte gegen Zensur. Zentral war seine These, dass jeder Mensch ein König, Priester und Prophet ist und somit sich auch in den kritischen Diskurs mit einbringen sollte. Der Leser sollte selbstständig beurteilen, was schädlich ist. Eine Zensierung bedeutet die Leugnung dieser menschlichen Rechte und Pflichten. Diese Gedanken fanden ihren Widerhall in der Bill of Rights und amerikanischen Kolonialchartas. Er argumentierte auch u.a. für das Recht auf demokratische Wahl, das Petitionsrecht, das Recht auf parlamentarische Beaufsichtigung und das Widerspruchsrecht. Seine Argumentation speiste sich aus der Freiheit des Menschen, die er theologisch und anthropologisch untermauerte.

Die Puritaner in Neuengland

Die Puritaner (Calvinisten aus England) hatten ihr Gesellschaftssystem nach politischer und theologischer Bundestheorie aufgestellt. Galten sie früher als maßregelnde, religiöse Fundamentalisten, werden sie heute als Vordenker aufgeklärter Vertragstheorien gesehen. Witte legt den Fokus dabei auf die Puritaner Neuenglands im 17. Jh. und nicht auf eine einzelne Persönlichkeit.

Sie hatten in den neubesiedelten Kolonien durch die königlichen Chartas bis zur Stuart-Restauration 1660 erhebliche Freiheiten zur Gestaltung ihrer Gesellschaft, in der sie Theologie und Politik miteinander verbinden konnten. Der eigens entworfene Gesetzestext Body of Liberties, der auf der Magna Charta und der Petition of Rights basierte, garantierte den Bürgern das Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum, Familie und Ansehen. Auch für Frauen, Kinder und Bedienstete gab es spezielle freiheitliche Rechte. Es wurde zwischen öffentlichen und bürgerlichen Rechten unterschieden, die eine bewusst christliche Fundierung hatten. Trennung von Kirche und Staat sowie die religiösen Freiheiten für Gläubige der wahren Religion sollten gewährleistet werden. Die wesentliche Innovation der Ausführungen war, dass traditionelle Rechte in einem einzigen Dokument zusammengetragen wurden und für alle Staatsbürger der Gemeinschaft verbindlich waren. Außerdem war neu, dass eine solche Art von Text als Verfassung galt.

Bundesfreiheit

Ebenso innovativ war, dass die Puritaner anhand ihrer Bundeslehre eine neue Dimension der Rechte und Freiheiten aufschlossen. Sie erkannten nämlich nicht nur bei ihnen eine besondere Auserwählung, sondern grundsätzlich in der gesamten Menschheit. Vor dem Sündenfall wurde ein Bund zwischen Gott und den Menschen geschlossen, an dem sich durch den Sündenfall lediglich das Verhältnis der Menschen zum Bund änderte. Auf Christus lag stellvertretend für alle Menschen die Strafe Gottes für die Menschen. Vorher wurde der Bund als eine Gabe der Gnade Gottes angesehen, nun eher als eine Abmachung zwischen Gott und den Menschen, die auf freiwilliger Annahme der menschlichen Seite beruhte. Da nun die sehr explizite Auserwählung wegfiel, hatten nun mehrere Glaubensrichtungen am Bund Gottes ihren Anteil. Daher musste Religionsfreiheit in der Verfassung garantiert werden.

Die Puritaner unterschieden zwischen drei Arten von Bünden. Der gesellschaftliche Bund konstituiert sich aus Personen, die von Gott mit natürlicher Freiheit ausgestattet worden sind. Auch wenn die Puritaner eine besondere Rolle spielen, gibt es unterschiedliche gesellschaftliche Bünde. Die Gemeinschaft muss sich vor Gott bewähren, indem die Herrscher Gerechtigkeit walten lassen und die Untertanen frommen Gehorsam üben. Dabei spielen Kirche und Staat die maßgebende Rolle.

Der Kirche wurde von Gott die Macht des Wortes gegeben, sie besitzt die geistliche Autorität. Der Bund besteht zwischen ihr und ihren Mitgliedern. In der jeweiligen Kirche können ihre Mitglieder ihre Religion frei praktizieren. Die Kirche dient als geistliche Leitungs- und Disziplinierungsinstitution. Dafür ist sie demokratisch aufgebaut, sodass Kirchenmitglieder z. B. Personen in Ämter wählen können.

Der politische Bund besteht zwischen Herrschern und Untertanen. Dabei sollen die Herrscher in drei Bereichen Verantwortung ausüben: Umsetzung des Naturrechts, Schutz der Rechte und Freiheiten des Volkes und Umsetzung einer fortwährenden Reformation.

Kirche und Staat sind dabei getrennt und haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Bünde eine eigenständige Verantwortung. Trotz grundlegender Trennung in den Aufgaben und Tätigkeiten sollte aber eine enge Beziehung zwischen den beiden herrschen (z. B. Kirchensteuer). Mit Zunahme des religiösen Pluralismus im 18. Jh. wurde es zunehmend schwieriger, die Beziehungen der beiden in gleicher Weise weiterzuführen.

Die Puritaner bestanden aufgrund der Sündhaftigkeit des Menschen auf verschiedenen Kontrollmechanismen für politische Amtsträger. So sollen sie z. B. einen gottgefälligen Charakter vorweisen, eine begrenzte Amtszeit haben, Autorität teilen und demokratisch gewählt werden. Dadurch wurden die puritanischen Lehren zu einem maßgeblichen, ideengeschichtlichen Baustein für die religiösen Freiheiten und das amerikanische Verfassungswesen.

Abschluss

Calvinistische theologische Lehren hatten einen gewichtigen Einfluss auf die Entwicklung des amerikanischen Konstitutionalismus und generell für die modernen Menschenrechte. Allerdings darf man diesen auch nicht überbetonen, da sich die ideengeschichtliche Tradition der Menschenrechte auch aus anderen Quellen speist. Im Gegensatz zum Katholizismus standen in der calvinistischen Tradition an erster Stelle die Menschenrechte, ehe andere Rechte folgten. Viele Formulierungen von bestimmten Rechten waren Antworten auf Herausforderungen und Krisen der Zeit. Heute stehen Menschenrechte ohne eine religiöse Fundierung da. Sie stehen ohne Zusammenhang festgeschrieben, ohne dass sie speziell begründet werden. Die Formulierung der modernen Menschenrechte war eine verzweifelte Reaktion auf die Gräuel des Zweiten Weltkriegs. Aber ohne einen religiösen Rahmen lassen sich Menschenrechte beliebig erweitern und verändern.

Somit ist eine neue, gute Begründung nötig: Menschenrechtsnormen brauchen religiöse Narrative und Religionen brauchen Menschenrechtsnormen. Dazu muss der theologische Diskurs Menschenrechte zu einem Thema machen. Einige Religionsvertreter haben ihren Zweifel daran, weil sie meinen, dass die modernen Menschenrechte ein Kind der säkularen Aufklärung seien. Dabei ist diese These nicht zu halten, wie die vorherigen Ausführungen deutlich gemacht haben. Sie sind vielmehr ein Produkt aus vielen Quellen, und auch wesentlich aus christlichen. Sie sind damit eine Art allgemeines Völkerrecht, das unter die interpretative Schirmherrschaft von Religion kommen sollte, damit sie auch beständig gesichert sein können.


Fußnoten:

  1. Witte, John: Die Reformation der Rechte. Recht, Religion und Menschenrechte im frühen Calvinismus, Neukirchen-Vluyn 2015. Die Überschriften dieses Artikels orientieren sich auch an Wittes Überschriften. ↩︎
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