Das ist schon passiert:


Altar ist wieder in St. Lorenz

Da die Dreieinigkeitskirche innen und außen unter Denkmalschutz steht,
muss vor den Umbauarbeiten die alte bestehende Bausubstanz geschützt und abgedeckt werden.

 

Der Altar war eine Leihgabe von St. Lorenz und ist inzwischen wieder dorthin verbracht worden.

 


Ausräumung des Kirchenraumes

 

Einfach wegschmeißen wäre zu schade. Über die Verteiler der Stadtteilarbeitskreise Gostenhof West und Ost konnte man sich melden, um einzelne Kirchenbänke in der eigenen Einrichtung oder anderswo weiterhin

als Sitzmöbel zu nutzen. Inzwischen sind schon viele Bänke an anderem Ort untergebracht, zum Beispiel im Gogarten in der Austraße.