Säkularisation und der moderne Staat

Der moderne Staat ist ein Produkt der Säkularisation. So sah es zumindest der renommierte Jurist und Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde. Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung seines Aufsatzes „Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation“1, der zum ersten Mal 1967 erschienen ist.

Was meint Säkularisation?

Wenn wir heutzutage den Begriff des Staates gebrauchen, ist damit nicht jede beliebige Herrschaftsform gemeint, sondern diejenige, „die in Europa vom 13. bis zum Ende des 18., teils Anfang des 19. Jahrhunderts aus spezifischen Voraussetzungen und Antrieben der europäischen Geschichte entstanden ist“2. Man kann auf der einen Seite die verfassungsgeschichtliche Entwicklung studieren, was aber an dieser Stelle nicht geschehen soll. Auf der anderen Seite steht der Prozess einer Herauslösung der politischen Ordnung aus der (christlichen) Religion und ihren Institutionen. Diesen Säkularisationsprozess kann man allgemein folgendermaßen beschreiben:

„(D)ie Ablösung der politischen Ordnung als solcher von ihrer geistlich-religiösen Bestimmung und Durchformung, ihre >Verweltlichung< im Sinne des Heraustretens aus einer vorgegebenen religiös- politischen Einheitswelt zu eigener, weltlich konzipierter (>politischer<) Zielsetzung und Legitimation, schließlich die Trennung der politischen Ordnung von der christlichen Religion und jeder bestimmten Religion als ihrer Grundlage und ihrem Ferment.“3

 Zusammengefasst lässt sich also sagen:

„In diesem Sinn heißt Säkularisation schlicht >>der Entzug oder die Entlassung einer Sache, eines Territoriums oder einer Institution aus kirchlich-geistlicher Observanz und Herrschaft<<.“4

Bevor der Säkularisationsprozess startete, war Europa religiös und politisch eine Einheit.

Frühes Mittelalter: Religiöse und politische Einheit

Die Zeit bis zur Mitte des 11. Jh. war von einer politischen Ordnung geprägt, die selbst als heilig im christlich-religiösen Sinne verstanden wurde. Es gab in der Vorstellungswelt der Zeitgenossen keine Trennung zwischen geistlich und weltlich. Weltanschauliche Grundlage war die christliche Geschichtstheologie, in der das Reich des christlichen Volkes (populus christianus) eingebunden war in die Herrschaft Gottes auf der Erde. Es galt, das Gott Wohlgefällige zu verwirklichen und das Böse zu verhindern. Kaiser und Papst waren somit lediglich Inhaber verschiedener Ämter innerhalb der einen Verwirklichung des Reiches Gottes.

Dieses allgemeine Verständnis spiegelte sich auch im Konkreten wider. Das Christentum (mit paganen Formen von germanischer Religiosität) bestimmte den Alltag, das Rechtshandeln und die Institutionen so sehr, dass man von einer christlichen Durchdringung der Lebensordnung sprechen kann.

Investiturstreit: Aufteilung in weltliche und geistliche Sphäre

Der Investiturstreit (1057-1122) war augenscheinlich eine Auseinandersetzung zwischen dem deutschen König und dem Papst um die Einsetzung von Bischöfen in ihre Ämter, letztlich ging es aber um die Machtfrage zwischen weltlicher und geistlicher Autorität.

Die Trennung in eine weltliche und geistliche Sphäre wurde zur eigentlichen (geistigen) Waffe:

„Die Träger des geistlichen Amtes beanspruchten alles Geistliche, Sakrale, Heilige für sich und die von ihnen gebildete >ecclesia<. […] Der Kaiser, ja das Herrscheramt überhaupt, wurde aus dieser neuen ecclesia hinausgewiesen, verlor seinen geistlichen Ort und wurde in die Weltlichkeit entlassen.“5

Der Kaiser wurde zu einem normalen Gläubigen heruntergestuft und unterlag ab sofort dem Urteil der Geistlichkeit. Die Geistlichkeit wiederum konnte im Gegenzug durch eine weltliche Instanz nicht ermahnt werden. Diese „Entsakralisierung“ des weltlichen Herrschers war eine Revolution. Dadurch wurde Politik als eine eigene, vom Geistlichen abgekoppelte Sphäre begriffen. Da die Gesellschaft natürlich noch immer eine christliche war, war der Kaiser zwar weiterhin Christ. Die Deutungshoheit über die christlichen Gebote oblag aber nun der Geistlichkeit, unter die sich der weltliche Herrscher nun unterzuordnen hatte.

Um jedoch die geistliche Vorherrschaft für sich beanspruchen zu können, musste es von kirchlicher Seite eine prinzipielle Anerkennung der weltlichen Seite geben. Damit war allerdings die Voraussetzung geschaffen, dass die weltliche Obrigkeit bei entsprechendem Selbstbewusstsein und entsprechender Stärke die Vorherrschaft über die geistliche Sphäre beanspruchen konnte.

Faktisch blieb die christliche Religion auch noch lange nach dem Investiturstreit das verbindende gesellschaftliche und politische Fundament, auch die äußeren (Herrschafts-)Formen von weltlichem und geistlichem Bereich blieben lange Zeit sich überdeckend bestehen. Allerdings war die (geistige) Grundlage für die Entkopplung von Politik und Geistlichkeit gelegt.

Glaubensspaltung: Trennung von Politik und Religion

Mit der Reformation zu Beginn des 16. Jh. gingen Glaubensspaltungen einher, da sich die Menschen nun für drei Konfessionen entscheiden konnten (Katholizismus, Luthertum, reformierte Konfession). Die Obrigkeit war diejenige Autorität, die über Glaubensfragen entschied, also auch Ketzer verfolgen ließ. Zu Beginn des 16. Jh. waren Politik und Religion somit noch sehr eng verzahnt.

Durch die konfessionellen Bürgerkriege, die äußerst verheerend waren, entstand das Bewusstsein, dass die politische Sphäre eine Oberhoheit über die geistliche Sphäre bekommen sollte, wenn sie die gesellschaftliche Ordnung aufrechterhalten wollte. Das aber beinhaltete eine Trennung von der geistlichen Sphäre, da die Politik unabhängig von der Geistlichkeit sein musste.

Französische Juristen entwickelten gegenüber den vorherigen, religiösen Begründungen rein politische Argumentationen für den Frieden. Der Frieden an sich wurde zu einem gerechtfertigten Gut, ohne dass ein religiöser Bezug hergestellt werden musste. Der König war die Instanz, die unabhängig von den Religionsparteien und über ihnen stehend den Frieden wahren konnte. Dagegen war er nicht mehr für die Entscheidung zuständig, was die wahre Konfession ist. Religionswechsel – wie der von Heinrich IV. von Navarra zum Katholizismus – dienten nicht mehr dazu, die wahre Religion durchzusetzen, sondern zur Herrschaftsstabilisierung. Mit dem Edikt von Nantes 1598, das den protestantischen Hugenotten im katholischen Frankreich Bürgerrechte einräumte, war somit ein erster Markstein der Trennung von Staat und Kirche gesetzt.

„Wenn gleichwohl fast überall in Europa, auch in Frankreich selbst, auf lange Zeit das Prinzip der Staatsreligion herrschte, so spricht das nicht gegen diese Feststellung; denn die Entscheidung für die Staatsreligion war nicht eine Frage der Verwirklichung und Durchsetzung der Wahrheit, sondern eine Frage der Politik.“6

Natürlich waren die Herrscher weiterhin Christen und in der Theorie kam auch weiterhin der Gottesbezug vor, jedoch mit einer weltlichen Zielrichtung. Die Staatslehre von Thomas Hobbes (1588-1679) bietet ein gutes Beispiel:

„Hobbes begründet den Staat als souveräne Entscheidungseinheit, die äußeren Frieden und  Sicherheit gewährleistet. Ausgangspunkt ist für ihn dabei allein die menschliche Bedürfnisnatur, das heißt die Erhaltung und Sicherung der elementaren, auf die äußere Existenz bezogenen Lebensgüter; die religiöse Bestimmung des Menschen, Religion als menschliches Lebensgut, gehen darin nicht ein.“7

Er brauchte, um die Aufgaben des Staates – Erhaltung von Sicherheit und Frieden – zu definieren, keine explizit christliche Begründung mehr, sondern lediglich eine Naturrechtslehre und die Vernunft.

Dieser zweite Schritt der Säkularisation war natürlich nicht in kurzer Zeit vollzogen, sondern vielmehr ein Prozess, der erst mit der Französischen Revolution weitestgehend abgeschlossen war. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte garantierte die natürlichen Rechte und Freiheiten des (männlichen, freien) Individuums. Das Individuum mit seinen von der Natur ausgestatteten Rechten reichte als Begründung aus, der Zusammenhang zur christlichen Religion war nicht mehr nötig. Der Staat sollte sich gegenüber der Religion unparteiisch verhalten, sodass er Glaubens- und Religionsfreiheit garantieren konnte. Letztlich stellte sich der Staat damit über die Religion. Alle Versuche einer christlichen Restauration im 19. Jh. scheiterten, da das Christentum lediglich instrumentalisiert wurde und somit zu einer äußeren Hülle verfiel.

Und nun?

Diese Entwicklung kann man unterschiedlich bewerten. Einige – z.B. der große Philosoph Hegel – haben den Säkularisationsprozess als Verwirklichung des Christentums angesehen, da er die Menschen zu ihrer Freiheit geführt habe. Andere wiederum kritisieren ihn als Entchristlichung.

Die Frage stellt sich heute, was den Staat und seine Gesellschaft im Inneren zusammen hält, da die christliche Religion kein allgemeingültiges Fundament mehr bildet. Oder anders gefragt:

„Wieweit können staatlich geeinte Völker allein aus der Gewährleistung der Freiheit des einzelnen leben ohne ein einigendes Band, das dieser Freiheit vorausliegt?“8

Der im 19. Jh. aufkommende Nationalstaat bot eine zeitweilige Beantwortung dieser Fragestellung an, konnte allerdings seine die Menschen zusammenbindende Wirkkraft nicht behalten. Der freiheitliche Staat ging also ein enormes Wagnis ein, denn:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“9

Die Voraussetzung für den freiheitlichen Staat ist nämlich, dass seine Bürger die entsprechende freiheitliche Moral mitbringen. Wenn sie das nicht tun, kann der Staat diesen Zustand nicht erzwingen, ohne selbst seine Freiheit aufzugeben und ins Autoritäre abzugleiten.

Der Staat muss, um sich zu legitimieren, seine Bürger zufriedenzustellen. Das schafft er nicht mehr mit einem die Grundbedürfnisse stillenden Sozialprogramm. Sondern er muss versuchen, die weitergehenden Bedürfnisse seiner Bürger zu erfüllen, also eine Art „soziale Utopie“ herstellen. Fraglich ist jedoch, ob damit das Dilemma (langfristig) aufgehoben wird.

Vielmehr ist es nötig, den religiösen Glauben der einzelnen Bürger als verbindendes Element zu sehen, die dem Staat sein Fundament geben:

„Freilich nicht in der Weise, daß er zum »christlichen« Staat rückgebildet wird, sondern in der Weise, daß die Christen diesen Staat in seiner Weltlichkeit nicht länger als etwas Fremdes, ihrem Glauben Feindliches erkennen, sondern als die Chance der Freiheit, die zu erhalten und zu realisieren auch ihre Aufgabe ist.“10


  1. Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, in: Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, Frankfurt am Main 2013, S.92-114. ↩︎
  2. Vgl. ebd., S.92. ↩︎
  3. Ebd., S. 93. ↩︎
  4. Ebd., S.93. In diesem Zitat beruft er sich auf die Definition des Philosophen Hermann Lübbe. ↩︎
  5. Ebd., S.96. ↩︎
  6. Ebd., S.104. ↩︎
  7. Ebd., S.105. ↩︎
  8. Ebd., S.111. ↩︎
  9. Ebd., S.112. ↩︎
  10. Ebd., S.113f. ↩︎
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